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   BFH, 29.05.2008 - II B 68/07   

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https://dejure.org/2008,13618
BFH, 29.05.2008 - II B 68/07 (https://dejure.org/2008,13618)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2008 - II B 68/07 (https://dejure.org/2008,13618)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - II B 68/07 (https://dejure.org/2008,13618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem Büroversehen

  • Judicialis

    BewG § 146; ; BewG § 146 Abs. 7; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen die gesonderte Festsetzung eines Grundbesitzwertes von Miteigentumsanteilen durch das Finanzamt gem. § 146 Bewertungsgesetz (BewG); Voraussetzungen für die Geltendmachung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Einspruchsfrist aufgrund ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03

    Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - II B 68/07
    Soweit die Klägerinnen vortragen, das FG sei bei den Anforderungen, die an die Darlegung eines nicht zu vertretenden Büroversehens zu stellen seien, von der Rechtsprechung des BFH --insbesondere von dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03 (BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564)-- abgewichen, fehlt es bereits an einer Gegenüberstellung voneinander abweichender tragender Rechtssätze aus der Vorentscheidung sowie aus den zitierten Entscheidungen des BFH.

    Der Sachvortrag in dem Fall, über den der BFH in BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564 zu entscheiden hatte und in dem sich die Aussage findet, die Darlegungsanforderungen dürften nicht überspannt werden, war jedenfalls wesentlich komplexer und substantiierter als der formelhafte Sachvortrag im Streitfall.

  • BFH, 22.01.2003 - X R 41/98

    Wiedereinsetzung; Disagio

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - II B 68/07
    c) Die Entscheidung des BFH vom 22. Januar 2003 X R 41/98 (BFH/NV 2003, 757) betrifft keinen Fall der Notierung und Überwachung von Rechtsbehelfsfristen, sondern die Angabe der Anschrift des Gerichts, an das ein Schriftsatz gerichtet war.
  • BFH, 24.07.2002 - VII B 150/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - II B 68/07
    b) In den BFH-Beschlüssen vom 24. Juli 2002 VII B 150/02 (BFH/NV 2002, 1489) sowie vom 11. Februar 2003 VII B 118/02 (BFH/NV 2003, 801) ist sowohl von den zu treffenden Vorkehrungen als auch davon die Rede, dargelegt werden müsse, dass kein Organisationsfehler vorliege.
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 118/02

    Wiedereinsetzung - Büroversehen/Organisationsfehler

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - II B 68/07
    b) In den BFH-Beschlüssen vom 24. Juli 2002 VII B 150/02 (BFH/NV 2002, 1489) sowie vom 11. Februar 2003 VII B 118/02 (BFH/NV 2003, 801) ist sowohl von den zu treffenden Vorkehrungen als auch davon die Rede, dargelegt werden müsse, dass kein Organisationsfehler vorliege.
  • BFH, 15.10.1999 - III B 51/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristen und Verschulden des

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - II B 68/07
    a) In den Entscheidungen vom 9. Juli 1992 V R 62/91 (BFH/NV 1993, 251) sowie vom 15. Oktober 1999 III B 51/99 (BFH/NV 2000, 575) heißt es, Voraussetzung für das Nichtvertretenmüssen eines Büroversehens sei, dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen habe, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet seien, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trage.
  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - II B 68/07
    a) In den Entscheidungen vom 9. Juli 1992 V R 62/91 (BFH/NV 1993, 251) sowie vom 15. Oktober 1999 III B 51/99 (BFH/NV 2000, 575) heißt es, Voraussetzung für das Nichtvertretenmüssen eines Büroversehens sei, dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen habe, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet seien, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trage.
  • BFH, 23.02.2009 - II B 97/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist

    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2007 II B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 20. Februar 2008 II B 103/07, BFH/NV 2008, 980, ständige Rechtsprechung).
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